Der kommunale Wärmeplan
Der kommunale Wärmeplan ist ein Konzept, mit dem der Konvoi Bergstraße seine Wärmeversorgung nachhaltig und klimaneutral gestalten will. Sie soll darüber hinaus als Orientierungshilfe bzw. Entscheidungshilfe für Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dienen.
Es wird zunächst untersucht, wie viel Wärme aktuell verbraucht wird, welche Energiequellen wie z.B. Sonne, Erdwärme oder Abwasser verfügbar sind und welche Wärmeleitungen oder Heizsysteme schon existieren. Auf dieser Basis werden konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt, um die Wärmeversorgung schrittweise klimaneutraler zu machen.
Das Ziel ist, langfristig den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und alle Gebäude effizient und zukunftssicher mit Wärme zu versorgen. Der kommunaler Wärmeplan ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und des Klimaschutzes.
Um interkommunale Synergien zu erschließen, haben die Kommunen Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim und Lorsch beschlossen, sich im Zuge der Erstellung ihrer Kommunalen Wärmepläne zusammenzuschließen. Die jeweiligen Dienstleitungsstellen unterschrieben den Kooperationsvertrag am 16.07.2024. So entstand der “Konvoi Bergstraße”.
Wärmeplanung im Konvoi
Teilnehmende Kommunen
KURZ & KOMPAKT
Was ist die Wärmeplanung?
Eine Wärmeplanung ist die langfristige kommunale Strategie zur sicheren, effizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, welche Wärmeversorgungsoptionen in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet sind.
Was sind die Ziele der Wärmeplanung?
Ziele der Wärmeplanung sind die Energieeffizienz zu steigern, den Klimaschutz zu fördern, die Kosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und erneuerbare Energien zu integrieren.
Was ist nicht von der Wärmeplanung zu erwarten?
Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete wird in vielen Fällen (noch) nicht möglich sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich, so dass kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht.

FAQ - Die häufigsten Fragen
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Was ist ein kommunaler Wärmeplan?Der kommunale Wärmeplan dient als Grundlage der Wärmewendestrategie mit dem Ziel einer langfristig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aller Gebäude im Konvoi-Gebiet Bergstraße (Bensheim, Lampertheim, Heppenheim, Bürstadt, Lorsch). Er umfasst die Ermittlung des aktuellen Wärmeverbrauchs, der verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen sowie der vorhandenen Infrastrukturen. Auf dieser Grundlage werden Ziele definiert und Maßnahmen entwickelt, um die Wärmeversorgung klimafreundlich umzubauen. Der kommunale Wärmeplan ist also ein strategisches Planungsinstrument, das Aussagen zur künftigen Wärmeversorgung trifft. So werden die Wärmedichte einerseits und die Potenziale für erneuerbare Energiequellen andererseits ermittelt, um daraus Maßnahmen für die Wärmewende herzuleiten.
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Was beinhaltet ein kommunaler Wärmeplan?Was ein kommunaler Wärmeplan beinhalten muss, regelt § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG): Eignungsprüfung: Zu Beginn wird eine oberflächliche Prüfung mit bereits vorhandenen Datensätzen durchgeführt. Falls an dieser Stelle für bestimmte Quartiere die Errichtung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, wird dies in der weiteren Planung nicht weiter betrachtet. Bestandsanalyse: Der lokale Wärmeverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen werden ermittelt – als absolute und relative Angaben. Auch wird die Wärmedichte auf Baublock- bzw. Straßenzugebene berechnet. Potenzialanalyse: Die Potenziale von ortsbezogenen erneuerbaren Energiequellen werden identifiziert (z.B. Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, unvermeidbare Abwärme etc.) Entwicklung des Zielszenarios: Es werden unter der Annahme mehrerer Faktoren verschiedene Szenarien bis zum Zieljahr 2045 (Bensheim 2040) entwickelt. Das Szenario, welches mit höchster Wahrscheinlichkeit eintreten könnte, wird als Basis genutzt, um den Quartieren von den Kommunen des Konvois ihre zukünftige Wärmeversorgungsart zuzuweisen. Im Wärmeplan wird hierfür mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet und somit ist der Plan nicht bindend. Maßnahmenkatalog: Im Wärmeplan werden Maßnahmen festgehalten, welche die Stadtverwaltung allein oder in Kooperation mit anderen Akteuren plant, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (Bensheim 2040) zu erzielen. Die Maßnahmen werden maßgeblich darauf abzielen, den Wärmebedarf zu senken und erneuerbare Wärmequellen zu erschließen.
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Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 die Treibhausgasemissionen so zu mindern, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Die Wärmeversorgung spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht und maßgeblich zu den Treibhausgasemissionen des Landes beiträgt. Im Gebäudesektor erfolgt die Wärmeerzeugung immer noch hauptsächlich aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas, was zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt und Deutschland stark von anderen Ländern abhängig macht. Ein Wechsel zu nachhaltigeren Energiequellen im Wärmesektor ist somit unerlässlich, um für zukünftige Herausforderungen gerüstet zu sein und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die kommunale Wärmeplanung ist ein maßgeblicher Initiator der Wärmewende und spielt eine bedeutende Rolle bei der Erreichung kommunaler Klimaziele. Durch die schrittweise Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden können erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden. Somit trägt der Gebäudesektor entscheidend zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.
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Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?Die Wärmeplanung zielt darauf ab, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 (Bensheim 2040) auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können. Dadurch soll die Wärmeversorgung zuverlässig, kostengünstig und unabhängig von fossilen Rohstoffen gestaltet werden. Auf diese Weise trägt sie maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele bei und reduziert den ökologischen Fußabdruck erheblich. Darüber hinaus strebt die kommunale Wärmeplanung an, mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Dies ist für Kommunen, Industrie und Gewerbe, Wohnungsbaugesellschaften sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer von entscheidender Bedeutung, um fundierte Entscheidungen für eine kosteneffiziente und umweltgerechte Wärmeversorgung treffen zu können.
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Sind die Kommunen verpflichtet eine Wärmeplanung durchzuführen?Am 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten, welches die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass in größeren Kommunen (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.06.2026 und in kleineren Kommunen (höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.06.2028 Wärmepläne aufgestellt werden. Damit sind alle hessischen Kommunen verpflichtet Wärmepläne zu erstellen.
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Wann ist mit der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans zu rechnen?Zur Unterstützung der Konvoi-Kommunen wurde ein externer Dienstleister (MVV Regioplan GmbH) beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im Dezember 2024. Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde im Januar 2025 begonnen. Die Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2027 geplant.
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Welche Akteure werden beteiligt?Beteiligt werden u.a. Ämter und Eigenbetriebe der Kommune, Wohnbaugenossenschaften, Energieversorger, Unternehmen und Institutionen, externe Fachleute, Vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Stakeholder.
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Wie werde ich informiert? Wann und wo finden Informationsveranstaltungen statt?Sobald gewisse Meilensteine bei der Erstellung des Wärmeplans erreicht wurden, wird die Öffentlichkeit hierüber informiert. Darunter zählen die Ergebnisse der Eignungsprüfung, die Bestands- und Potenzialanalyse sowie die vorläufige Netzgebietsausweisung. Die neusten Erkenntnisse werden auf dieser Webseite veröffentlicht. Darüber hinaus sind Veranstaltungen in Präsenz geplant, in denen offene Fragen geklärt und eigene Anmerkungen eingebracht werden können. Über die genauen Daten und Orte von Informationsveranstaltungen wird frühzeitig auf dieser Webseite und in lokalen Tageszeitungen berichtet.
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Welche Wärmeversorgungsgebiete können im kommunalen Wärmeplan ausgewiesen werden?Folgende Gebiete können in einem Wärmeplan ausgewiesen werden: Wärmenetzgebiet: Versorgung mit einem Nah- oder Fernwärmenetz Wasserstoffnetzgebiet: Versorgung mit Gasleitungen, welche technisch für den Transport von Wasserstoff geeignet sind Prüfgebiet: Für das Gebiet kann noch keine finale Entscheidung zur zukünftigen Wärmeversorgung innerhalb der Erstellung des Wärmeplans gefällt werden. Es bedarf weiterer Untersuchung. Dezentrales Versorgungsgebiet: Es ist keine Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz geplant. Die Wärmeversorgung erfolgt (weiterhin) durch dezentrale Heizungsanlagen innerhalb jeden Gebäudes. Es gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im kommunalen Wärmeplan wird keine Versorgungsart festgeschrieben, sondern lediglich bestimmt, welche Versorgungsart für ein bestimmtes Gebiet/Quartier unter der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, der Realisierungsrisiken, der Versorgungssicherheit und des Treibhausgasausstoßes “mit hoher Wahrscheinlichkeit” geeignet wäre. Eine finale Netzgebietsausweisung (für Wärme- oder Wasserstoffnetze) erfolgt letztendlich durch einen separaten politischen Beschluss.
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Wann kann mit einem Anschluss an ein Wärmenetz gerechnet werden, wenn der kommunale Wärmeplan für ein Quartier ein Wärmenetzgebiet ausweist?Im kommunalen Wärmeplan werden Wärmenetzgebiete ausschließlich unter der Angabe einer Wahrscheinlichkeit (z.B. sehr hoch, hoch, niedrig oder sehr niedrig) ausgewiesen. Somit ist lediglich eine strategische Planungsgrundlage für weitere Maßnahmen geschaffen. Eine rechtskräftige Netzgebietsausweisung bedarf letztendlich noch eines zusätzlichen politischen Beschlusses. Eine solche Entscheidung erfordert häufig weiterer Planungsleistungen - z.B. einer Machbarkeitsstudie. Ist die Netzgebietsausweisung politisch beschlossen, muss ein Betreiber für das Wärmenetz gefunden werden und abschließend der Bau des Netzes erfolgen. Wie lange der Prozess von der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans bis zur Fertigstellung des Wärmenetzes dauert, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Mehrere Jahre wird es in jedem Fall in Anspruch nehmen.
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Entstehen für mich als Eigentümer oder Eigentümerin Pflichten?Durch die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine rechtlich bindenden Verpflichtungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die kommunale Wärmeplanung veranschaulicht aber die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung der Wärmewende, die für Eigentümerinnen und Eigentümer bestehen.
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Welche Heizungen können mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden?Entsprechend § 71 Abs. 3 GEG erfüllen folgende Anlagen die beschriebenen Anforderungen: Hausübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz Elektrisch angetriebene Wärmepumpe Stromdirektheizungen Solarthermische Anlagen Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate Wärmepumpen-Hybridheizung bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung Solarthermie bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung
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Dürfen weiterhin fossile Heizungen betrieben und eingebaut werden?Anlagen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, dürfen weiterhin mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Öl- oder Gasheizungen können auch nach dem 30.06.2028 eingebaut werden, müssen allerdings in diesem Fall von Beginn an zu 65 % mit biogenen Brennstoffen (“grünes” Heizöl oder Biomethan) betrieben werden. Anlagen, die in der Übergangszeit (also nach dem 31.12.2023, aber vor dem 01.07.2028) eingebaut wurden, dürfen bis zum 31.12.2028 zu 100 % fossil betrieben werden. Ab dem 01.01.2029 müssen die Anlagen mit zunehmenden Anteilen biogener Brennstoffe betrieben werden: Ab 2029 zu 15 %, ab 2035 zu 30 % und ab 2040 zu 60 %. Bevor eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut wird, muss nach § 71 Abs. 11 GEG eine Beratung durch eine fachkundige Person (nach § 60b Abs. 3 Satz 2 oder § 88 Abs. 1 GEG) erfolgen. In allen Fällen darf eine Heizungsanlage, welche nicht zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird, mit Ablauf des 31.12.2044 nicht weiterbetrieben werden.
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Wie wird der Heizungstausch gefördert?Die bundesweite Förderung für den Heizungstausch verwaltet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Antragstellende müssen mit ihrer Maßnahme, entweder die Energieeffizienz oder den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, um förderberechtigt zu sein. Die Grundförderung für alle Antragsteller beträgt 30 %. Zusätzlich kann ein Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erzielt werden, wenn die bestehende, fossile Heizungsanlage mindestens 20 Jahre alt ist und die Antragstellung vor dem 31.12.2028 erfolgt ist. Weiter können Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 % erhalten. Kumuliert kann eine Förderung maximal 70 % betragen. Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 € berücksichtigt. Für mehr Details: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
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Was kann ich jetzt schon tun?Der kommunale Wärmeplan schafft Klarheit über die zur Verfügung stehenden Heizungsoptionen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher die für ihr Gebäude am besten geeignete Heizungsanlage identifizieren können. Vor Fertigstellung wird Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer geraten, sich mit dem jetzigen IST-Zustand ihres Gebäudes vertraut zu machen. Folgende Informationen erleichtert Ihnen und Ihrem Heizungsinstallateur die Wahl und die Dimensionierung der zukünftigen Heizungsanlage: Heizungstyp Jährlicher Wärmeverbrauch (in kWh) Vorlauf- und Rücklauftemperatur Zustand der Steigleitungen (Außendurchmesser, Länge, Rohrart) Auflistung aller Heizkörper mit der jeweiligen Größe Art und Dicke der Gebäudedämmung (falls vorhanden) Strom-/ bzw. Wärmeproduktion der solaren Anlagen (falls vorhanden) Je mehr Daten vorliegen desto einfacher lassen sich Maßnahmen identifizieren, die den jetzigen Wärmebedarf senken können. Dies reicht von weitreichender Gebäudedämmung bis hin zu “low-hanging-fruits", wie z.B. die Installation größerer Heizkörper, welche auch mit überschaubaren Kosten umgesetzt werden können. Das Ziel ist es, die Vorlauftemperatur zu senken, die zum Beheizen des Gebäudes notwendig ist. Dies vereinfacht nicht nur die zukünftige Heizungswahl, sondern senkt auch den Verbrauch der bisherigen Anlage und spart somit bares Geld. Welche Maßnahmen sich für ein bestimmtes Gebäude eignen, können qualifizierte Experten identifizieren: Die Energieagentur Bergstraße bietet kostenlose und neutrale Beratungen an. Weitere Informationen sind hier zu finden. Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) bietet ebenfalls kostenlose Online-Beratungen an. Weitere Informationen sind hier zu finden. Qualifizierte Energieberater machen Begehungen, nehmen den Ist-Zustand des Gebäudes auf und entwickeln auf dessen Basis individuelle Sanierungsfahrpläne. Energieberater können hier gefunden werden.
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